Effizienzhaus EH55

Ein Effizienzhaus 55 (EH 55) muss nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschiedene Anforderungen erfüllen, um den hohen Energiestandard zu gewährleisten. 

 

Hier sind die wichtigsten Kriterien:

Primärenergiebedarf
 

  • 55% des Referenzgebäudes: Der Jahres-Primärenergiebedarf eines EH 55 darf maximal 55% des Bedarfs eines vergleichbaren Gebäudes betragen, das nach den Vorgaben des GEG errichtet wurde.
  • Dämmung: Um diesen niedrigen Energiebedarf zu erreichen, sind eine sehr gute Wärmedämmung der Gebäudehülle (Wände, Dach, Bodenplatte) sowie eine luftdichte Gebäudehülle erforderlich.
  • Fenster: Hochwertige Fenster mit niedrigem U-Wert sind obligatorisch.
  • Heizungsanlage: Effiziente Heizsysteme, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Brennwertkessel, sind vorgeschrieben.
  • Lüftung: Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung trägt zur Energieeffizienz bei und sorgt für ein angenehmes Raumklima.
  • Erneuerbare Energien: Der Einsatz erneuerbarer Energien, beispielsweise durch Solarthermie oder Photovoltaik, ist oft erforderlich, um den geforderten Primärenergiebedarf einzuhalten

 

Zusätzliche Anforderungen

  • Transmissionswärmeverlust: Der Transmissionswärmeverlust also der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle muss deutlich unter dem eines Referenzgebäudes liegen

  • Anlagentechnik: Die gesamte Anlagentechnik muss auf den effizienten Betrieb des Gebäudes abgestimmt sein
  • Nachweisverfahren: Es gibt verschiedene Nachweisverfahren, um die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen

 

Wichtiger Hinweis

Die genauen Anforderungen können je nach Baugenehmigung und regionalen Besonderheiten variieren. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Architekten oder Energieberater beraten zu lassen.